Unterwegs in der alten Herrschaft Homburg vor der Mark

Grenzstein nahe Heisterstock . Die neuen Grenzen von 1604 : Ende langer Fehden zwischen Sayn und Berg

Grenzstein nahe Heisterstock . Die neuen Grenzen von 1604 : Ende langer Fehden zwischen Sayn und Berg

Der Beginn einer dauerhaften Besiedelung und erste urkundliche Erwähnungen von Orten aus der Region

Von der Sonne nur selten, dafür umso häufiger von Regenwolken auf- bzw. heimgesucht, begann die dauerhafte Besiedelung dieses klimatisch nicht eben einladenden Landstriches wohl später, als es vielleicht mancher unter seinen heutigen Bewohnern gern sähe. Dass im Jahre 1131 Papst Innozenz II. dem Kloster St. Cassius in Bonn seine zahlreichen Besitzungen und Einkünfte bestätigte – darunter die Kirche mit dem gesamten Zehnten in Nümbrecht, in Wiehl einen Hof, die Kirche und den gesamten Zehnten -, bedeutet freilich für die erwähnten Orte, dass sie schon zuvor etliche Zeit existiert haben müssen. Zehntleistungen waren nämlich nur von bereits florierenden Siedlungen zu erwarten.

Die Entstehung der Herrschaft Homburg und deren Konsolidierung als Zwergstaat

Weltliche Herren, die hierzulande um Macht und Einfluss rangen, waren die Grafen von Sayn und von Sayn-Wittgenstein, die ihre Stammlande im Westerwald bzw. Rothaargebirge hatten. Mit bescheidenem Erfolg bemühten sie sich seit dem 13. Jahrhundert um Durchsetzung und Ausbau ihrer kleinen Herrschaft Homburg, die im Wesentlichen aus den Kirchspielen Nümbrecht, Waldbröl, Morsbach und seit einem 1385 erfolgten Kauf auch aus der Vogtei Wiehl bestand.

Mächtige Rivalen hatten die Sayn-Wittgensteiner in den Grafen, seit 1380 Herzögen von Berg, die zum Höhepunkt ihrer Machtentfaltung im 16. Jahrhundert einem Territorienverbund von beachtlicher Größe vorstanden. Ein Ausdruck der unklaren Machtverhältnisse war, dass viele Homburger grund- und personenrechtlich an den bergischen Herzog gebunden waren. Eine Zeit häufiger Scharmützel, vergeblicher Einigungsversuche und ergebnisloser Prozesse vor dem Reichskammergericht, dem obersten Gericht im Alten Reich, fand 1604 im Siegburger Vergleich ein Ende. Um den Preis einer Abtretung von zwei Kirchspielen an Berg war der Bestand von Homburg gesichert, das nunmehr aus dem Gebiet des heutigen Nümbrecht und Wiehl bestand. Die prekäre machtpolitische Gemengelage auf engstem Raum wurde durch konfessionelle Differenzen noch komplizierter. Während der bergische Herzog und seine Untertanen katholisch geblieben waren, wurde in Homburg 1563 eine lutherische Kirchenordnung eingeführt, die 1605 wiederum von einer calvinistischen Kirchenordnung abgelöst wurde.

Die Residenz Homburg  (Radierung um 1740)

Die Residenz Homburg
(Radierung um 1740)

Ausbau von Schloss Homburg zur Barockresidenz und Bauernaufstand 1699

Der Ausbau von Homburg zu einer Anlage, die unseren heutigen Vorstellungen von einem Schloss entspricht, fand erst im 17. Jahrhundert statt. Die ehrgeizigen Baumaßnahmen von Vertretern der so genannten Homburgischen Eigendynastie, – einem Zweig des gräflichen Hauses Sayn-Wittgenstein-Berleburg, der während des 30-jährigen Krieges die Herrschaft über den Besitz im Oberbergischen an sich gebracht hatte -, überstiegen die Finanzkraft des kleinen Landes bei weitem.

1699 entlud sich die Bedrückung in einem Aufstand, der neben sozialen auch dynastische Ursachen hatte. Rivalisierende Verwandte des regierenden Grafen taten nämlich das ihrige zu einer weiteren Eskalation des Konfliktes zwischen Herrscher und Beherrschten und stachelten zur Rebellion auf. Anführer der Bauern war Henrich Büttinghausen, Richter aus Wiehl und ehemaliger gräflicher Rat. Sowohl der Aufstand selbst wie dessen rasche militärische Niederschlagung verliefen relativ unblutig.

Querelen, Skandale und Reformen des 18. Jahrhunderts

Die an Querelen reiche Zeit der Eigendynastie war zu Ende, als 1743 das Land wieder an die Stammlinie in Berleburg zurückfiel. Vom aufgeklärt – absolutistischen Ideal eines obrigkeitlichen Wohlfahrtsstaates mit geordnetem Rechtswesen und moderner Bürokratie blieb man in Homburg gleichwohl bis zum Ende des Alten Reiches 1806 weit entfernt. Denn die wiederholten Bemühungen um eine Reform von Schul- und Justizwesen, ebenso wie die wiederholten verkehrspolitischen Initiativen signalisierten Reformwillen letztlich ebenso deutlich wie die Beharrungskraft des Gegebenen ihn unterlief.

Ehemalige Schlosskirche im Zentrum von Nümbrecht

Ehemalige Schlosskirche im Zentrum von Nümbrecht

Das Ende der Herrschaft Homburg

Die politische Zeitenwende von 1806 – von einigen als Untergang des Alten Reiches bedauert, von anderen als Beseitigung der deutschen Kleinstaaterei begrüßt – hinterließ dauerhaft nur den Namen der einstigen Herrschaft. Zunächst diente er als Bezeichnung eines Gerichtsverwaltungsbezirks (Canton Homburg), bis heute lebt er fort im Namen eines Kreditinstituts (Sparkasse der Homburgischen Gemeinden). Als selbständig handelnder Kleinstaat war die Herrschaft Homburg 1806 am Ende angelangt.

Nicht am Ende angelangt ist damit aber natürlich die Geschichte des hier behandelten Raumes. Themen wie Industrialisierung oder NS-Zeit in Oberberg bleiben demnach von der „History Tour“ der Oberbergischen Abteilung des BGV zukünftig noch anzusteuern.

U. Melk